Benutzungsordnung
für die Schutzhütte am
Dorfgemeinschaftshaus Willensen
Für die Nutzung der Schutzhütte am Dorfgemeinschaftshaus Willensen der Gemeinde Eisdorf gilt folgende Benutzungsordnung.
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
1. Die Schutzhütte am Dorfgemeinschaftshaus Willensen (Fissekenstraße, Willensen) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Gemeinde Eisdorf, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, und wird
- von der Freiwilligen Feuerwehr Willensen,
- dem Turn- und Sportverein Willensen e.V.
- und dem Verein zur Wahrung Willenser Interessen e.V.,
nachstehend Vermieter genannt, gemeinsam verwaltet.
2. Ansprechpartner für Vermietung und Verpachtung ist
- Hartmut Nienstedt, Hammenser Str. 6, Tel.: 05522 / 82592
- Stellvertreterin ist Angelika Münnich, Lindenstraße 15, Tel.: 05522 / 84409
§ 2 Nutzung, Vergabe
1. Die Gemeinschaftseinrichtung kann von Privatpersonen sowie von Vereinen und Verbänden für gesellschaftliche und repräsentative Veranstaltungen genutzt werden.
2. Für die Benutzung wird eine Nutzungsgebühr erhoben.
3. Die Vergabe erfolgt nach dem Tag der Antragstellung, örtliche Vereine und Verbände haben keinen Anspruch auf bereits vergebene Termine.
4. Die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus darf nur zum Be- und Entladen genutzt werden.
5. Auf die Ruhebedürfnisse der Anwohner während der Nachtstunden ist Rücksicht zu nehmen.
§ 3 Durchführung, Reinigung
1. Die Nutzung der Einrichtung erfolgt nach den Vorschriften dieser Benutzungsordnung. Die Gemeinschaftseinrichtung und ihr Inventar sind sorgfältig zu behandeln.
2. Die Reinigung der Schutzhütte und des umliegenden Geländes ist durch den jeweiligen Mieter am folgenden Tag bis 12 Uhr durchzuführen. Abfälle sind in den bereitgestellten Müllbehältern getrennt nach Abfallart zu entsorgen.
3. Unterlässt der Mieter die Reinigung oder reinigt er unzureichend, wird dies vom Vermieter auf Kosten des Mieters vorgenommen. Gleiches gilt für die Abfallentsorgung.
4. Ob ausreichend gereinigt worden ist, bzw. ob der Abfall ordnungsgemäß entsorgt wurde, stellt der Vermieter fest.
§ 4 Haftung
1. Der Mieter haftet für alle Schäden die der überlassenen Gemeinschaftseinrichtung, einschließlich des Inventars, sowie des umliegenden Geländes durch die Nutzung entstehen.
2. Gleichzeitig stellt der Mieter den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen frei. Dies gilt insbesondere auch für das Abhandenkommen von Garderobe und anderen bei der Benutzung mitgeführten Sachen. Auch für das Versagen von Einrichtungen, für Betriebsstörungen und sonstige die Benutzung beeinträchtigende Ereignisse haftet der Vermieter nicht.
3. Festgestellte Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
4. Während der Benutzung beschädigte oder verloren gegangene Einrichtungsgegenstände sind durch den Mieter wertgemäß zu ersetzen., soweit eine anderweitige Behebung des Schadens auf Kosten des Benutzers nicht möglich ist.
§ 5 Toilettenbenutzung
1. Innerhalb der Nutzung der Gemeinschaftsanlage ist die Toilettenmitbenutzung im Dorfgemeinschaftshaus eingeschlossen.
2. Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Toiletten und der Flur feucht zu reinigen.
§ 6
Nutzungsgebühr
(1) Die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtung ist kostenpflichtig.
Vereinsmitglieder des Vermieters 15,00 €
Vereine und Verbände aus der Ortschaft Willensen 15,00 €
Einwohner aus der Ortschaft Willensen 20,00 €
Mieter aus anderen Ortschaften 25,00 €
Heizung (Gasstrahler) 7,00 €
Endreinigung (in Absprache) 10,00 €
(2) Im Mietpreis für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtung sind sämtliche Nebenkosten enthalten.
§ 7
Inkrafttreten
(1) Die Benutzungsordnung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.
(2) Die Änderung im § 6 der Benutzungsordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft
Und weil's so trocken ist, die Benutzerordnung zum Downloaden.